Seit dem Jahr 2012 brauchen Kinder für Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument und dies unabhängig von ihrem Alter. Bei dem Reisepass der Eltern ist ein Eintrag nicht mehr ausreichend. In der EU-Passverordnung wurde aus Sicherheitsgründen das Prinzip verankert: eine Person, ein Pass. Der Kinderreisepass ist für alle geeignet, die nicht in exotische Länder reisen, Geld sparen möchten und rasch ein Ausweisdokument benötigen. Bei dem richtigen Reisedokument hängt für Kinder hängt die Wahl immer von dem Reiseziel ab. In den meisten Ländern weltweit gilt der Kinderreisepass und Ausnahmen sind hier nur manche afrikanische Länder, Australien und Amerika.

Der Kinderreisepass kostet 13 Euro und er gilt für Kinder bis einschließlich dem zwölften Lebensjahr. Sechs Euro als einmalige Bearbeitungsgebühr sind ausreichend, dass der Kinderreisepass einmalig aktualisiert oder verlängert wird. Bis maximal zu dem zwölften Lebensjahr von einem Kind lässt sich der Ausweis verlängert und ab Ausstellungsdatum ist er sechs Jahre gültig. Wer bei Beantragung in der Bürgerberatung schon alle notwendigen Dokumente dabei hat, der bekommt den Kinderreisepass direkt ausgehändigt, denn er muss nicht in die Bundesdrucker versendet werden.

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Die Kinder reisen sicher

Befindet sich das Reiseziel außerhalb von der europäischen Union wie Afrika, Australien oder Amerika, dann benötigen die mitreisenden Kinder den elektronischen Reisepass und dies ab der Geburt. Bei Kleinkindern unter sechs Jahren und bei Babys werden allerdings keine Fingerabdrücke genommen. Die Fingerabdrücke können auch für ältere Kinder abgelehnt werden, wobei manche Länder die Abdrücke für eine Einreise vorschreiben. Beispielsweise werden Fingerabdrücke bei allen Passagieren in Amerika bei Einreise nochmals gespeichert.

Bei 37,50 Euro liegt bei dem elektronischen Reisepass die Ausstellungsgebühr. Dieser elektronische Reisepass ist dann weltweit gültig. Für Kleinkinder und Babys ist der ePass nur 6 Jahre gültig und er lässt sich im Anschluss nicht verlängern. Es muss rechtzeitig daran gedacht werden, dass der ePass beantragt wird. Die Dauer der Bearbeitung liegt meist bei 3 bis 4 Wochen und bei Ferien- und Reisezeiten kann sie länger sein.

Der Personalausweis

Bei den Reisen innerhalb von Europa kann der Personalausweis auf Wunsch der Eltern ausgestellt werden. Eigentlich ist dieser jedoch erst für die Personen ab 16 Jahren. Der Personalausweis kostet für Kleinkinder und Babys 22,80 Euro. Sechs Jahre ist dieser gültig und im Anschluss kann er nicht mehr verlängert werden.

Genau wie die Erwachsenen mit dem Personalausweis können Kinder damit die gleichen Länder bereisen. Es handelt sich überwiegend um die Länder der Europäischen Union, welche dem Schengener Abkommen angehören. In der Regel liegt die Bearbeitungsdauer von dem Personalausweis bei 2 bis 3 Wochen. Der Kinderreisepass ist allerdings vorzuziehen und für Auslandreisen bietet der Personalausweis für Kleinkinder und Babys keine Vorteile. Dies liegt an der fehlenden Flexibilität, an den hohen Kosten und an der eingeschränkten Reisefreiheit.

Wer sicher gehen möchte, dass die richtigen Ausweisdokumente für den verdienten Urlaub dabei sind, der sollte sich über die Reisebestimmungen für ein jeweiliges Land rechtzeitig vor der Reise greenrmieren.

Was muss bei der Beantragung von ePass, Personalausweis oder Kinderreisepass dabei sein?

Bei der erstmaligen Beantragung ist die Geburtsurkunde von dem Kind wichtig. Die Sorgeberechtigten benötigen eine Einverständniserklärung. Wenn somit nur ein Elternteil den Antrag stellt, dann wird vom anderen Elternteil eine Vollmacht benötigt und von dem anderen Elternteil wird auch ein Ausweisdokument benötigt. Wenn vorhanden wird auch der alte Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass oder Kinderausweis mitgenommen, denn dann wird die Geburtsurkunde nicht mehr vorgezeigt.

enötigt wird von dem Kind ein aktuelles biometrietaugliches Bild ohne Rand, in Hochformat und in 45 mal 35 Millimetern. Für das jeweilige Ausweisdokument werden die Gebühren in bar bezahlt und wichtig ist, dass Augenfarbe und Größe des Kindes abgefragt und eingetragen werden. Ab Vollendung des zehnten Lebensjahres müssen die Kinder dabei sein, weil sie eine Unterschrift bei Beantragung leisten müssen.

Tipps für das biometrietaugliche Bild

Für das Ausweisdokument ist auch bei Kindern, Kleinkindern und Babys ein biometrietaugliches Foto wichtig. Ein Kind muss zu dem Reisezeitpunkt dem Foto ähnlich sehen. Im Reisedokument sollte das Foto rechtzeitig überprüft werden und falls nötig getauscht werden. Bis zu dem vollendeten fünften Lebensjahr sind bei Kleinkindern und Säuglingen Abweichungen bei Gesichtsausdruck, Kopfhaltung und bezüglich der Zentrierung auf dem Foto zulässig. Sehr wichtig ist jedoch, dass die Bilder frontal aufgenommen werden.

Der Hintergrund muss sich von der Kleidung abheben und er muss weiß sein. Im Gesicht sollten sich keine Schatten abzeichnen und keine Schatten sollten im Hintergrund zu sehen sein. Für die Bilder eignen sich helle Räume mit Tageslicht oder weiße Wände draußen. Das Bild kann auch von oben gemacht werden, wenn ein Baby auf einer weißen Decke liegt. Ein Kuscheltier oder Spielzeug kann oft helfen, damit die Kinder in die Kamera blicken. Unterhalb von fünf Jahren ist bei Kindern die Prüfung des Fotos bezüglich Biometrietauglichkeit nicht wichtig.