Alle Eltern sollten ihren Kindern ab einem bestimmten Alter Taschengeld geben, denn es ist ein wichtiger Teil der Erziehung. Durch das Taschengeld können die Kinder den Umgang mit Geld gut erlernen. Sie lernen einen verantwortungsvollen Umgang damit und dadurch kann man sicher gehen, dass die Kinder später mit Geld umgehen können und sich so dann auch selbstständig im Geschäftsleben zurechtfinden.

Das Problem der Eltern ist es allerdings, dass sie nicht wissen, wie viel Taschengeld für ihr Kind angemessen ist. Dabei kann die Taschengeldtabelle, die vom Jugendamt ausgefertigt wird, sehr hilfreich sein. Die Höhe des Taschengeldes ist nach Alter des Kindes gestaffelt. D.h. dass natürlich ein älteres Kind mehr Taschengeld bekommt, als vergleichsweise ein jüngeres Kind. Ein älteres Kind hat mehr Bedürfnisse und dadurch ist das höhere Taschengeld auch gerechtfertigt.

Die Taschengeldtabelle beginnt bereits bei einem Alter von vier bis fünf Jahren. Es ist empfehlenswert, dass das Kind schon dann einen kleinen Betrag bekommt und dann sollte der Betrag immer weiter erhöht werden, sodass man dann bei einem Alter von 18 Jahren bei ungefähr 70 Euro pro Monat ankommt.

Die Tabelle des Jugendamtes gilt allerdings nur bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die Kinder dann ihr eigenes Geld verdienen. Denn dann sind sie nicht mehr auf das Geld angewiesen und können ihr eigenes Geld verwenden.

Taschengeldtabelle

4 – 5 Jahre: 0,5 Euro pro Woche
6 – 7 Jahre: 1,50 – 2,00 Euro pro Woche
8 – 9 Jahre: 2 – 3 Euro pro Woche
10 – 11 Jahre: 13 – 16 Euro pro Monat
12 – 13 Jahre: 18 – 22 Euro pro Monat
14 – 15 Jahre: 25 – 30 Euro pro Monat
16 – 17 Jahre: 35 – 45 Euro pro Monat
18 Jahre: 70 Euro pro Monat

Auszahlungen pro Woche oder pro Monat

Wenn man sich die Taschengeldtabelle einmal ansieht, dann sollte man darauf achten, dass es sowohl eine wöchentliche Auszahlung, als auch eine monatliche Auszahlung gibt. Bis das Kind ein Alter von neun Jahren erreicht hat, empfiehlt das Jugendamt dem Kind das Taschengeld wöchentlich auszuzahlen. Wenn das Kind dann älter wird, soll das Taschengeld dann einmal im Monat ausgezahlt werden. In diesem Alter ist das Kind so weit, dass es sich das Geld dann für einen kompletten Monat einteilen kann.

In manchen Familien ist es aus finanziellen Gründen aber auch nicht möglich, dass sie dem Kind genau das Taschengeld geben, das laut Taschengeldtabelle empfohlen wird. Manchmal geht es auch nicht, wenn in einer Familie mehrere Kinder leben. Dann ist es natürlich auch möglich, dass das Taschengeld geringer ausfällt. Die Tabelle dient nur als Anregung es ist jedoch keine Pflicht. Wenn das Taschengeld jedoch geringer ausfallen muss, dann ist es ratsam, dass die Eltern mit den Kindern auch über das Thema sprechen.

Es gibt natürlich auch Familien die mehr Taschengeld zahlen können. In diesem Fall wird jedoch empfohlen, dass man nicht zu sehr von den Empfehlungen abweicht. Ein Lerneffekt entsteht nur dann, wenn sich das Kind auch mal einschränken muss.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der, dass man dem Kind auch nahelegt, wie das Geld richtig verwendet wird. Ein Kind muss lernen, dass es das Geld nicht gleich ausgibt, denn man sollte auch sparen. Aus diesem Grund ist auch ein Sparkonto für das Taschengeld sehr empfehlenswert und bei Jugendlichen ab 12 Jahren dann ein Girokonto.

Girokonto für das Taschengeld

Da man heutzutage ohne Girokonto am Geschäftsleben eigentlich gar nicht mehr teilnehmen kann, ist es sinnvoll auch schon für Jugendliche ein Girokonto einrichten zu lassen. Dadurch erlernen die Jugendlichen schon früh den Umgang damit. Es ist allerdings ratsam das Konto nicht zu früh einzurichten. Man sollte mindestens bis zwölf warten. Bei der Einrichtung des Girokontos müssen sowieso beide Eltern einverstanden sein. Allein kann ein Minderjähriger kein Konto einrichten. Der Vorteil an einem Jugendgirokonto ist der, dass sie keinen Dispokredit bekommen und so kann sich der Jugendliche nicht verschulden.

Taschengeld als Bestrafung oder Belohnung?

Damit ein Kind den richtigen Umgang mit Geld erlernen kann ist es nicht ratsam es als Bestrafung oder Belohnung zu verwenden. Man sollte dem Kind nicht das Taschengeld streichen, wenn es sich zum Beispiel falsch verhalten hat. Im Gegenzug dazu sollte man aber auch nicht mehr Taschengeld bezahlen, wenn das Kind zum Beispiel eine gute Note mit nach Hause bringt. In diesen Fällen würde man dem tatsächlichen Sinn und Zweck des Taschengeldes entgegenwirken.

Wofür sollte das Taschengeld verwendet werden?

Es muss klar geregelt werden, was das Kind mit dem Taschengeld bezahlen muss und was zum Beispiel die Eltern übernehmen. Hauptsächlich sollen sich die Kinder mit dem Taschengeld ihre Wünsche erfüllen wie zum Beispiel Süßigkeiten, Spielsachen oder Zeitschriften. Des Weiteren können Sie damit ungeplante Sachen wie zum Beispiel Kino und Zoobesuche bezahlen. Die Eltern übernehmen dann die notwendigen Sachen wie Essen und Schulsachen.